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AGB

§ 1 Vertragsgegenstand

Die Klientin/der Klient nimmt in der Psychologischen Praxis Tezzele Janis eine klinisch-psychologische Beratung oder Behandlung in Anspruch. Diese erfolgt in der Praxis INN-Therapie vor Ort, online oder hybrid.

Die Klientin/der Klient ist darüber aufgeklärt, dass diese Beratung oder Behandlung keine ärztliche Untersuchung ersetzt und dass sie/er bei auftretenden Beschwerden mit Krankheitswert selbständig eine Ärztin/einen Arzt zu konsultieren hat.

Zu Beginn der Beratung oder Behandlung werden ein gemeinsames Ziel definiert, Erwartungen abgeklärt und mögliche Probleme eingegrenzt, um danach mittels Gesprächen und Übungen eine Veränderung in Gang zu setzen. Ein wichtiger Bestandteil der Beratung oder Behandlung ist der Transfer der Behandlungsinhalte in den Alltag sowie die kontinuierliche Reflexion des Veränderungsprozesses.

Klinisch-psychologische Beratung oder Behandlung ist eine auf wissenschaftlicher Forschung basierende professionelle Unterstützung bei der Bewältigung psychischer, sozialer und körperlicher Beeinträchtigungen und Erkrankungen. Sie hat zum Ziel, psychische Störungen bzw. Leidenszustände zu lindern oder zu beseitigen sowie Menschen darin zu unterstützen, Belastungen und Krisen besser bewältigen zu können, um die Lebensqualität zu steigern. Klinische Psychologinnen und Psychologen kombinieren dazu eine Vielzahl von Behandlungsansätzen, die aufgrund wissenschaftlicher Untersuchungen als wirksam gelten, und orientieren sich an erforschten Modellen und Methoden der Psychologie.

Im Laufe einer klinisch-psychologischen Behandlung kann es zu sogenannten Heilungskrisen kommen, die mit einer intensiveren Gefühlswahrnehmung einhergehen können. Dies ist im Behandlungsverlauf normal und teilweise unvermeidbar. Bei Unklarheiten wird die Klientin/der Klient gebeten, nachzufragen.

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§ 2 Honorar, Behandlungsdauer, Kostenerstattung

Die Klientin/der Klient zahlt für eine klinisch-psychologische Beratungseinheit von 50 Minuten ein Honorar von 105 Euro. Die Klientin/der Klient leitet eigenverantwortlich Kostenerstattungsverfahren mit möglichen Leistungsträgern ein und informiert sich selbständig über potenzielle Zuschüsse. Eine Nicht- oder Teilerstattung durch Kostenträger (Krankenkasse, private Gesundheitsversicherung) hat keinen Einfluss auf das vereinbarte Honorar.

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§ 3 Ausfallhonorar

Fest vereinbarte Gesprächstermine, die nicht in Anspruch genommen werden, werden mit einem Ausfallhonorar von 105 Euro in Rechnung gestellt. Diese Zahlungspflicht entfällt, wenn der Termin mindestens 24 Stunden vorher fristgerecht abgesagt wurde oder wenn die Klientin/der Klient ohne eigenes Verschulden – etwa im Fall einer Erkrankung oder eines Unfalls – nicht erscheinen kann.

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§ 4 Kündigung

Der Behandlungsvertrag kann jederzeit ohne Angabe von Gründen von beiden Seiten gekündigt werden.

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§ 5 Schweigepflicht

Die Psychologin/der Psychologe unterliegt der gesetzlichen Schweigepflicht. Für eine Auskunftserteilung an Kostenträger, Ärztinnen/Ärzte, familiäre Bezugspersonen oder andere Dritte ist eine schriftliche Entbindung von der Schweigepflicht durch die Klientin/den Klienten erforderlich.

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§ 6 Sonstiges – Mitwirkung der Klientin/des Klienten und Aufgaben

Die Klientin/der Klient wirkt aktiv an ihrem/seinem Beratungs- und Genesungsprozess mit. Im Verlauf der Beratung kann es notwendig sein, dass die Psychologin/der Psychologe unterstützende Aufgaben stellt. Die Klientin/der Klient fördert den Behandlungserfolg, indem sie/er diese Aufgaben nach Möglichkeit erledigt. Treten Schwierigkeiten auf, die eine aktive Mitwirkung beeinträchtigen, wird dies gemeinsam besprochen.

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